Samstag, 4. April 2015

Strandungen, Strandräuber und Strandvögte

Strandungen gehörten schon immer zur Seefahrt. Was für die Seeleute und Händler eine Katastrophe war, bedeutete für die Küstenbewohner meist fette Beute. Strandrecht, das ist, wie Jürgen Rath in seinem Buch "doch stehlen können sie meisterlich", darstellt, das Recht, angeschwemmtes herrenloses Gut, an sich zu nehmen. Dieses Recht galt bis in das 10. Jahrhundert.

Aber bald entwickelten Herrscher und später der Staat durchaus andere Rechtsvorstellungen, die immer wieder in Gesetzte gegossen wurden und bis heute das scheinbar natürliche Strandrecht außer Kraft setzen. Als aber 2007 ein Orkan den Frachter MSC Napoli so stark zur Seite drückte, dass er 200 Container seiner Decksladung verlor, da lebte an der Küste vom Südenglischen Devon die alte Tradition des Strandrechts wieder auf. Die Küstenbevölkerung, schneller als die Polizei, schleppte den Inhalt der gestrandeten Container nach Hause und verhökerte diesen im Internet. In seinem Buch „…doch stehlen können sie meisterlich“, schlussfolgert Jürgen Rath: „Offensichtlich lag der finnische Rechtshistoriker Vilho Niitema doch nicht so falsch mit seiner Einschätzung, dass das Strandrecht eine der ältesten Rechtsauffassungen der Menschen ist, denn dieses Recht scheint so tief im Bewusstsein der Strandbevölkerung verwurzelt zu sein, dass man ihr auch nach 1000 Jahren staatlicher Sanktionen nichts anhaben konnte.“ Um eben diese 1000 Jahre staatlicher Sanktionen handelt das Buch von Jürgen Roth, dem promovierten Historiker, Seemann und Kapitän.

Strandräuber und Strandvögte

Der Titel des Buches „Doch stehlen können sie meisterlich“ entstammt einer Beschwerde des Westerländer Strandvogtes Broder Hansen Decker im Jahre 1795 hinsichtlich des allzu milden Umgangs der Gerichte mit den Strandräubern. Denn die Strandvögte hatten die Aufgabe, gestrandetes Gut im Auftrag des Staates zu sichern und aufzubewahren bis sich der Besitzer gemeldet hatte. Nach einer bestimmten Frist fiel das Strandgut an den Staat, natürlich nicht ohne an den Vogt und gegebenenfalls andere Beteiligte einen Bergelohn zu zahlen. Rath schildert in dem Buch sehr anschaulich und lebendig, wie Schiffe in schlechtes Wetter geraten und schließlich Stranden können. Er beschreibt, die Situation der Überlebenden, die oftmals vom Regen in die Traufe gekommen waren. Sei es, dass sie von den Strandbewohnern erschlagen wurden, weil nur herrenloses Gut rechtmäßig angeeignet werden durfte, sei es, weil gerade zu Zeiten, als das Strandrecht tatsächlich noch existierte, auch die Überlebenden schlichtweg als Bergungsgut galten und als Sklaven verkauft wurden.

Autor Jürgen Rath, Seemann und Wissenschaftler

Der Stil ist ausgesprochen authentisch, kein Wunder bei einem Autor, der wie Jürgen Rath selbst jahrelang zur See gefahren ist. Und so bildet die Lektüre der Kapitel über Strandungen, Ladungssicherheit, die mittelalterlichen Auseinandersetzungen zwischen Landesherren, Kaufleuten und Küstenbevölkerung um das begehrte Bergungsgut havarierter Schiffe oder die Versuche, Recht gegen Strandrecht zu setzen eine Mischung zwischen Information, Abenteuer und Geschichte. Rath gelingt es immer wieder, die nur scheinbar trockene Materie der Rechtsgeschichte, durch die Beschreibung konkreter Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit der Beteiligten sehr praktisch zu vermitteln. Dazu gehört auch die mit zeitgenössischen Stichen illustrierte Beschreibung der teils drakonischen Strafen, die für Strandräuber im Mittelalter vorgesehen waren. Das Buch „doch Stehlen können Sie meisterlich“ beschreibt letztendlich den Kampf zwischen Autorität und Bevölkerung im Laufe eines Jahrtausends, mit Reaktion und Gegenreaktion, mit Räuber und Gendarm Spielen, Mit Tricks und Schlitzohrigkeit der Beteiligten. Insofern ist das Buch nicht nur unterhaltsam, sondern auch amüsant. Trotzdem wird die Situation der Opfer, nämlich der Seeleute, die die Aufgabe hatten, Schiff und Ladung zu unter allen Umständen zu verteidigen und die im Gegensatz zu allen anderen Beteiligten kaum eine Lobby hatten, nicht unterschlagen.

Zollpflicht für Strandgut

Amüsant übrigens wird das Buch nicht nur durch den teilweise trocken- humorigen Stil Raths, sondern auch durch den Gegenstand der Betrachtung selbst. Es geht bei der Bergung von Strandgut einerseits um Not und andererseits um Gier. Und so stellt sich eben auch die Frage, was man davon halten soll, wenn ein Staat, der die Aneignung herrenlosen Gutes durch Bürger kriminalisiert, andererseits allein schon deshalb Ansprüche an einen Anteil vom Bergungsgut anmeldet, weil auf Waren, die an Land gebracht werden, grundsätzlich Zölle fällig sind.

Jürgen Rath: …doch stehlen können sie meisterlich! Über Strandungen, Strandräuber und Strandvögte. Köhlers Verlagsgesellschaft 2007. Gebunden mit Schutzaumschlag, 152 Seiten.

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